Bei der Installation einer Kamera im SmartHome-Umfeld sind Datenschutz-Regeln zu beachten. Der folgende Beitrag gibt Praxis-Hinweise zu den typischen Anwendungsfällen:
1. Kamera in der Wohnung
2. Türsprechanlage mit Kamera
3. Kamera auf dem Grundstück
Oft dient die Kamera zur Video-Aufzeichnung beim Einbruch. Der Einbrecher muss dafür, so die Rechtslage, „nicht zwingend eine Einwilligung erteilen“. Allerdings darf die Aufnahme nur zum Eigentumsschutz und der Beweis-Sicherung erfolgen. Also nicht in den sozialen Medien teilen, sofern Personen erkennbar sind.